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198 Pflegefachassistenz Jobs in Österreich
Stand 04.11.2026: 198 offene Stellen für Pflegefachassistenz in Österreich. Ausgeschriebenes Mindestgehalt bei 17 aktuellen Stellen: 2.949 bis 3.758 Euro brutto im Monat, Median 2.949 Euro.
Aufgabenbereich: Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team Arbeiten mit Pflegestandards Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie Anleitung und…
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Pflegefachassistenz für mobile Pflege und Betreuung in St. Valentin beim Hilfswerk Niederösterreich.
Das Hilfswerk Niederösterreich sucht ab sofort eine Pflegefachassistenz (w/m/d) für mobile Pflege und Betreuung in St. Valentin.
Aufgabenbereich: Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team Arbeiten mit Pflegestandards Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie Anleitung und…
Aufgabenbereich: Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team Arbeiten mit Pflegestandards Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie Anleitung und…
Pflegefachassistenz im SeneCura Sozialzentrum Rust: unbefristete Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit mit eigenständigen Pflege- und Betreuungsaufgaben.
Aufgabenbereich: Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team Arbeiten mit Pflegestandards Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie Anleitung und…
Aufgabenbereich: Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team Arbeiten mit Pflegestandards Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie Anleitung und…
Aufgabenbereich: Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team Arbeiten mit Pflegestandards Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie Anleitung und…
Aufgabenbereich: Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team Arbeiten mit Pflegestandards Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie Anleitung und…
Aufgabenbereich: Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team Arbeiten mit Pflegestandards Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie Anleitung und…
Aufgabenbereich: Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team Arbeiten mit Pflegestandards Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie Anleitung und…
Geringfügige Stelle als Pflegefachassistenz für Wochenenddienste beim Hilfswerk Niederösterreich im Piestingtal mit mobiler Pflege und Betreuung, Pflegestandards, Mitwirkung bei…
Pflegefachassistenz für mobile Pflege und Betreuung beim Hilfswerk Niederösterreich in Ötscherland.
Aufgaben. Unsere fachlichen Grundlagen: Kinästhetik: Du unterstützt unsere Kund*innen durch gezielte Bewegung, um ihre Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern Basale Stimulation: Du ermöglichst eine gezielte Förderu …
Aufgaben. Unsere fachlichen Grundlagen: Kinästhetik: Du unterstützt unsere Kund*innen durch gezielte Bewegung, um ihre Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern Basale Stimulation: Du ermöglichst eine gezielte Förderu …
Tätigkeiten gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz maßgebliche Beteiligung an der Umsetzung des Pflegeprozesses Umsetzung der aktuellen Pflege- und Dokumentationsstandards eigenverantwortliche Durchführung von Tätigk …
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Pflegefachassistenz in Österreich: Unterschiede zwischen den Bundesländern
Pflegefachassistent:innen werden in allen Bundesländern gesucht, Arbeitgeberlandschaft und Anstellungsbedingungen unterscheiden sich aber deutlich. Auffällig viele Ausschreibungen kommen aus Niederösterreich, wo mobile Dienste und Pflegeheime flächendeckend Personal suchen. Wien, Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark bieten eine Mischung aus Spitälern, Langzeitpflege und mobiler Betreuung. In Tirol kommen Ausschreibungen häufig von Bezirkskrankenhäusern, in Vorarlberg von Landeskrankenhäusern, dazu in beiden Ländern von Pflegeheimen und mobilen Diensten in den Talschaften. Im Burgenland und in Kärnten verteilen sich die Stellen auf Spitäler, Pflegeheime und die Hauskrankenpflege.
Beim Vergleich von Angeboten aus verschiedenen Bundesländern zählt vor allem das Dienstrecht. Landeskliniken und Gemeindeeinrichtungen stellen häufig nach Landes- oder Gemeindedienstrecht an, und diese Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land. Private gemeinnützige Träger in Langzeitpflege und mobiler Betreuung wenden oft den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft oder einen eigenen Kollektivvertrag an, Ordensspitäler haben eigene Kollektivverträge bzw. Gehaltsschemata. Achten Sie daher nicht nur auf das genannte Grundgehalt, sondern auch auf Zulagen für Nacht- und Wochenenddienste, die Anrechnung von Vordienstzeiten bei einem Wechsel des Bundeslands, die Dienstform und das Fortbildungsangebot.
Berufsrecht, Registrierung und Anerkennung
Anders als das Dienstrecht ist das Berufsrecht bundesweit einheitlich: Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) legt fest, was Pflegefachassistent:innen in jedem Bundesland tun dürfen. Sie führen angeordnete Maßnahmen eigenverantwortlich durch, ohne laufende Aufsicht, und haben einen breiteren Tätigkeitsbereich als die Pflegeassistenz. Der Weg in den Beruf führt über Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Lehrgänge, über eine verkürzte Aufschulung nach der Pflegeassistenz oder über die Pflegelehre.
Vor dem ersten Dienst ist die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister Pflicht. Für Arbeitnehmer:innen, die Mitglied der Arbeiterkammer sind, läuft sie über die Arbeiterkammer, in den übrigen Fällen über die vom Bund dafür vorgesehene Registrierungsstelle. Wer den Abschluss im Ausland erworben hat, braucht vor der Berufsausübung eine Anerkennung: Abschlüsse aus dem EWR und der Schweiz werden über ein Anerkennungsverfahren beim Gesundheitsministerium geprüft, Abschlüsse aus Drittstaaten über eine Nostrifikation. Dazu kommen ausreichende Deutschkenntnisse. Planen Sie diese Schritte früh ein, denn ohne Registrierung ist ein Dienstantritt nicht möglich, egal in welchem Bundesland die Stelle liegt.
Pflegefachassistenz in Österreich in Zahlen
Pflegefachassistenz in Österreich: Unterschiede zwischen den Bundesländern
Pflegefachassistent:innen werden in allen Bundesländern gesucht, Arbeitgeberlandschaft und Anstellungsbedingungen unterscheiden sich aber deutlich. Auffällig viele Ausschreibungen kommen aus Niederösterreich, wo mobile Dienste und Pflegeheime flächendeckend Personal suchen. Wien, Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark bieten eine Mischung aus Spitälern, Langzeitpflege und mobiler Betreuung. In Tirol kommen Ausschreibungen häufig von Bezirkskrankenhäusern, in Vorarlberg von Landeskrankenhäusern, dazu in beiden Ländern von Pflegeheimen und mobilen Diensten in den Talschaften. Im Burgenland und in Kärnten verteilen sich die Stellen auf Spitäler, Pflegeheime und die Hauskrankenpflege.
Beim Vergleich von Angeboten aus verschiedenen Bundesländern zählt vor allem das Dienstrecht. Landeskliniken und Gemeindeeinrichtungen stellen häufig nach Landes- oder Gemeindedienstrecht an, und diese Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land. Private gemeinnützige Träger in Langzeitpflege und mobiler Betreuung wenden oft den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft oder einen eigenen Kollektivvertrag an, Ordensspitäler haben eigene Kollektivverträge bzw. Gehaltsschemata. Achten Sie daher nicht nur auf das genannte Grundgehalt, sondern auch auf Zulagen für Nacht- und Wochenenddienste, die Anrechnung von Vordienstzeiten bei einem Wechsel des Bundeslands, die Dienstform und das Fortbildungsangebot.
Berufsrecht, Registrierung und Anerkennung
Anders als das Dienstrecht ist das Berufsrecht bundesweit einheitlich: Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) legt fest, was Pflegefachassistent:innen in jedem Bundesland tun dürfen. Sie führen angeordnete Maßnahmen eigenverantwortlich durch, ohne laufende Aufsicht, und haben einen breiteren Tätigkeitsbereich als die Pflegeassistenz. Der Weg in den Beruf führt über Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Lehrgänge, über eine verkürzte Aufschulung nach der Pflegeassistenz oder über die Pflegelehre.
Vor dem ersten Dienst ist die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister Pflicht. Für Arbeitnehmer:innen, die Mitglied der Arbeiterkammer sind, läuft sie über die Arbeiterkammer, in den übrigen Fällen über die vom Bund dafür vorgesehene Registrierungsstelle. Wer den Abschluss im Ausland erworben hat, braucht vor der Berufsausübung eine Anerkennung: Abschlüsse aus dem EWR und der Schweiz werden über ein Anerkennungsverfahren beim Gesundheitsministerium geprüft, Abschlüsse aus Drittstaaten über eine Nostrifikation. Dazu kommen ausreichende Deutschkenntnisse. Planen Sie diese Schritte früh ein, denn ohne Registrierung ist ein Dienstantritt nicht möglich, egal in welchem Bundesland die Stelle liegt.

