Mit Menschen wachsen. Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener. Wie dieses Motto am neuen Arbeitsplatz umgesetzt wird, zeigt die Werkstätte Niederneukirchen: Lebenshilfe Oberösterreich.
Bezirk: Linz-Land
Tätigkeit: Begleitung & Betreuung
Beschäftigung: 37 Std./W.
Verfügbarkeit: 01.12.2026
Wir bieten dir
- Krisensicherer Arbeitsplatz mit gesundem Sinn und Haltung
- Kinderzuschuss und vergünstigtes Essen
- 2 zusätzliche Urlaubstage
- Umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
- Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
Dein Monatsgehalt 14 Mal jährlich für ausgebildete Mitarbeiter:innen beträgt laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche, je nach Berufserfahrung und Qualifikation 2.867,20 bis 3.294,10 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
Deine Aufgaben sind
- Ein passendes Einbeziehen der Menschen mit Beeinträchtigung in der täglichen Küchenarbeit.
- Die gemeinsame Herstellung von gesunden Gerichten aus regionalen und saisonalen Zutaten.
- Die Unterstützung der Menschen mit Beeinträchtigung zu deren Selbstermächtigung und Selbstbestimmung.
- Die Leitung sowie Verwaltung und Organisation der Küche.
- Die Speisenzubereitung und Portionierung sowie die Erstellung des Speiseplans.
- Der Einkauf und die Bestellung von Lebensmitteln und deren Lagerhaltung.
- Die Qualitätssicherung im Küchenbereich und die Einhaltung der Hygienebestimmungen.
Deine Kompetenzen sind
- Die Begeisterung für die Begleitung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung.
- Eine Berufsausbildung als Koch/Köchin.
- Das Wissen um HACCP/Küchenhygiene.
- Ein selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit und Flexibilität.
- Ein tolerantes Zugehen auf Menschen mit unterschiedlichem Können.
- Ein wertschätzender und respektvoller Umgang bei der Zusammenarbeit in der Küche.
Noch Fragen? Einfach melden!
Andreas Drexler - Einrichtungsleitung, Tel. +43 7224 20524, E-Mail: ws-niederneukirchen@ooe.lebenshilfe.org
Wir weisen darauf hin, dass Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen, nicht ersetzt werden.