Diagnostik von psychischen Störungen und psychischen Krankheiten
Klinisch-psychologische Behandlung von Personen mit psychischen Krankheiten und Störungen
Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge
Teilnahme an Teamgesprächen, Visiten, Besprechungen in multiprofessioneller Zusammenarbeit, insbesondere mit anderen Gesundheitsberufen
Fachliche Anforderungen
Abgeschlossenes Psychologiestudium
Nachgewiesene, begonnene Ausbildung in der theoretisch-fachlichen Kompetenz (zumindest das 1. Blockseminar des Grundmoduls muss bereits absolviert sein)
Persönliche Anforderungen
Zuverlässigkeit
Teamfähigkeit
Flexibilität
Kommunikationsfähigkeit
Kontaktfähigkeit
Setzen von Prioritäten
Wünschenswerte Anforderungen
Gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, Word, Excel, Powerpoint)
Gehalt gemäß Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
€ 3.823,84
€ 3.823,84
Das Mindestgehalt beträgt 3.823,84 EUR brutto auf Basis Vollzeit (14 x jährlich).