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Hebamme

Eigenverantwortlich ab dem ersten Tag: Wie der Weg zur Hebamme in Österreich verläuft – von der FH bis zur Registrierung

Anna-Maria Inzinger
03. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Eigenverantwortlich ab dem ersten Tag: Wie der Weg zur Hebamme in Österreich verläuft – von der FH bis zur Registrierung

Eigenverantwortung ab Tag eins – das gibt es in kaum einem anderen Gesundheitsberuf. Wer eine regelrechte Geburt begleitet, entscheidet selbst. Ohne ärztliche Anordnung. Das macht den Beruf attraktiv, und genau deshalb ist der Weg dorthin streng geregelt: FH-Studium, Bachelor, Eintragung ins Register. Wie das im Detail läuft, lesen Sie hier.

Ein einziger Satz erklärt fast den ganzen Beruf. Hebammen betreuen eine regelrechte Schwangerschaft und Geburt eigenverantwortlich – nicht als Assistenz, nicht auf Anordnung. Erst wenn Regelwidrigkeiten oder Gefahren für Mutter oder Kind auftreten, arbeitet die Hebamme unter ärztlicher Leitung und in Zusammenarbeit mit einer Ärztin oder einem Arzt. So steht es im Hebammengesetz. Und das ist der Kern dessen, was diesen Beruf von fast allen anderen im Spital unterscheidet.

Wie ernst der Gesetzgeber diese Rolle nimmt, zeigt eine Vorschrift, die viele nicht auf dem Schirm haben. Nach § 3 Hebammengesetz ist zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen. Diese Pflicht richtet sich an die Schwangere, ist ihr gegenüber aber nicht strafbewehrt: Die Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro nach § 54a Hebammengesetz trifft die unbefugte Ausübung des Hebammenberufs, nicht die Frau, die ohne Hebamme gebärt. Der Beruf ist also nicht nur anerkannt. Er ist vorgeschrieben, bei jeder Geburt.

Und die Ausbildung? Wer Hebamme werden will, studiert. Seit der Bologna-Umstellung läuft das als Vollzeit-Bachelorstudium an einer Fachhochschule, sechs Semester lang. Am Ende steht der akademische Grad Bachelor of Science in Health Studies (BSc). Medizinische Theorie trifft dabei auf sehr viel Praxis – Praktika im Kreißsaal, auf der Wochenbettstation, in der außerklinischen Betreuung.

Der Andrang ist groß. Die Plätze sind knapp, vergeben werden sie über Aufnahmeverfahren. Wer sich das vornimmt, plant besser früh: Bewerbungsfristen und Aufnahmetermine liegen oft Monate vor Studienbeginn. Und weil sich die Auswahlprozesse von FH zu FH unterscheiden, lohnt der genaue Blick auf die konkrete Hochschule mit ihrem Verfahren.

Ohne Registrierung bleibt der Bachelor Papier

Der Bachelor allein reicht nämlich nicht. Die Berufsberechtigung entsteht erst mit der Eintragung in das Hebammenregister beim Österreichischen Hebammengremium. Das Gremium ist die gesetzliche Berufsvertretung, vergleichbar mit einer Kammer – und die Mitgliedschaft ist verpflichtend. Ohne Eintragung darf niemand unter der geschützten Berufsbezeichnung „Hebamme“ arbeiten.

Was dafür auf den Tisch muss? Unter anderem das ausgefüllte Hebammenregisterblatt, ein ärztliches Attest und ein Ausweisunterschriftenblatt für den Berufsausweis. Wer den Weg in die Freiberuflichkeit geht, meldet die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zusätzlich beim Gremium und legt einen Qualifikationsnachweis vor. Diese Meldung holt man nicht später irgendwann nach. Sie gehört an den Anfang der freiberuflichen Tätigkeit.

Mit der Registrierung ist es dann nicht getan. Hebammen müssen innerhalb von fünf Jahren Fortbildungen im Ausmaß von fünf Tagen nachweisen. Gerechnet wird in Punkten: 150 davon entsprechen den fünf Fortbildungstagen, dokumentiert im Fortbildungspass. Klingt nach Bürokratie, ist es auch. Wer die Nachweise trotzdem sauber sammelt und aufbewahrt, erspart sich später die Diskussion.

Nach dem Abschluss? Zwei Wege, und viele gehen beide gleichzeitig. Angestellt arbeiten Hebammen im Spital, im Geburtshaus, in Primärversorgungseinheiten. Freiberuflich begleiten sie Hausgeburten, fahren zu Wochenbettbesuchen nach Hause, beraten rund um Schwangerschaft und Stillen. Der gesetzliche Betreuungsbogen spannt sich dabei weit – von der Schwangerschaft über die Geburt bis zu einem Jahr nach der Entbindung beziehungsweise bis zum Ende der Stillzeit.

Vor der Zusage zu einer Anstellung gelten dieselben Fragen wie überall im Gesundheitswesen. Welcher Kollektivvertrag oder welches Landesschema greift? Wie werden Vordienstzeiten angerechnet? Wie sind Nacht- und Wochenenddienste geregelt? Zur groben Einordnung: Über alle ausgeschriebenen Gesundheitsstellen hinweg liegt das mediane Einstiegsgehalt bei rund 3.211 Euro brutto pro Monat, die mittlere Bandbreite bei etwa 2.949 bis 3.930 Euro (eigene Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 02.07.2026). Ein Sammelwert über viele Berufe, wohlgemerkt – Hebammen tauchen darin nicht gesondert auf. Als Hausnummer taugt die Zahl, als konkrete Gehaltsansage nicht.

Was den Beruf am Ende ausmacht, passt in keine Tabelle: akademische Ausbildung, klar geregelte Verantwortung, eine Rolle, die das Gesetz bei jeder Geburt vorsieht. Ein praktischer Rat zum Schluss – fangen Sie früh mit den Aufnahmeverfahren der Fachhochschulen an, und denken Sie die Registrierung beim Gremium von Beginn an mit. Ohne sie dürfen Sie nicht arbeiten, so gut der Abschluss auch aussehen mag.

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