Die alte Stationsleiterin geht in Pension. Und plötzlich fragt jemand: Willst du das machen? Wer da Ja sagt, kommt mit Erfahrung am Bett allein nicht weit – das Gesetz verlangt für die Führungsfunktion eine eigene Weiterbildung. Was dahintersteckt, wie lange sie dauert und wer sie zahlt.
Eine Station zu leiten, das ist ein anderer Beruf. Dienstplan, Personalgespräche, Budget, der Dauerkonflikt zwischen zwei Kolleginnen im Frühdienst – für nichts davon qualifiziert die Grundausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP). Sie bereitet auf die Pflege am Patienten vor, nicht auf die Führung eines Teams. Der offizielle Weg dorthin heißt in Österreich Basales und mittleres Pflegemanagement.
Geregelt ist das in § 64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG). Angehörige des gehobenen Dienstes dürfen demnach Weiterbildungen zur Erweiterung ihrer Kenntnisse absolvieren, mindestens vier Wochen lang. Wer so einen Lehrgang abhält, braucht eine Bewilligung des Landeshauptmanns. Am Ende: eine Prüfung, ein Zeugnis. Und das Recht, eine Zusatzbezeichnung nach § 11 Abs. 2 GuKG zu führen.
Aus diesem gesetzlichen Minimum ist in der Praxis ein handfester Lehrgang geworden. Das Institut für Bildung im Gesundheitsdienst (IBG) in Bad Schallerbach etwa führt ihn mit 30 ECTS und insgesamt 600 Stunden in Theorie und Praxis, verteilt über zwei bis drei Semester. Vergleichbare Universitätslehrgänge gibt es an der FH Wiener Neustadt, der Universität für Weiterbildung Krems und der UMIT Tirol. Berufsbegleitend – Sie arbeiten also weiter, während Sie lernen.
Wer rein will, braucht zweierlei: eine aufrechte Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) und in der Regel mindestens zwei Jahre vollzeitige Berufserfahrung in diesem Dienst. Gerichtet ist der Lehrgang an Menschen, die bereits eine Pflegeeinheit leiten – oder das vorhaben. Inhaltlich? Personalführung, Dienstplanung und Arbeitsorganisation, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Kommunikation. Genau die Baustellen, an denen frisch bestellte Leitungen sonst allein dastehen.
Nicht zu verwechseln mit einer Spezialisierung
Hier hakt es oft. Die Weiterbildung nach § 64 ist etwas grundlegend anderes als die Spezialisierungen nach § 17 GuKG. Wer Intensiv-, Anästhesie- oder OP-Pflege macht, erweitert seine pflegerischen Kompetenzen – zum Teil verpflichtend, wenn er im jeweiligen Bereich arbeiten will. Die Führungsweiterbildung verändert am pflegerischen Handeln gar nichts. Sie qualifiziert für Leitung. Zwei Wege, zwei Zwecke. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) listet beide sauber getrennt.
Und das Geld? Eine Leitungsfunktion schlägt sich nieder, allerdings weniger dramatisch, als viele es sich ausmalen. Die eigene Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 02.07.2026) zeigt für DGKP einen Median von 3.211 Euro brutto im Monat; das obere Viertel der Ausschreibungen liegt bei 3.782 Euro (aus 187 Stellen mit Gehaltsangabe). Leitungsrollen sitzen tendenziell am oberen Rand dieser Spanne. Dazu kommen Leitungs- oder Funktionszulagen. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag oder Landesgehaltsschema ab, pauschal lässt sie sich nicht beziffern – also fragen Sie im Bewerbungsgespräch konkret danach.
Bevor Sie unterschreiben, lohnen sich zwei Handgriffe. Erstens: Prüfen Sie, ob der konkrete Lehrgang die Bewilligung des Landeshauptmanns hat. Nur dann zählt er als Weiterbildung im Sinn des § 64 und berechtigt zur Zusatzbezeichnung. Zweitens: Klären Sie schriftlich mit dem Dienstgeber, wer Kurskosten und Freistellung trägt. Viele Träger finanzieren die Sache, wenn im Anschluss eine Leitungsstelle wartet – aber das gehört in eine Vereinbarung, nicht in ein Flurgespräch.
Fürs Eigene – Anrechnung von Vordienstzeiten, die konkreten Zulagen – führt ohnehin kein Weg an Personalabteilung und Berufsvertretung vorbei. Wer die zwei Jahre am Bett hinter sich hat und sowieso gefragt wurde, sollte den Kurs trotzdem nicht als Hürde sehen. Er ist etwas anderes: die formale Eintrittskarte in einen Beruf, den man vorher nie gelernt hat.
