← Zurück zum Blog

Psychotherapie

Psychotherapie wird zum Studium: Was Pflege, MTD und Sozialberufe über den neuen Weg ab Oktober 2026 wissen müssen

Anna-Maria Inzinger
01. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Psychotherapie wird zum Studium: Was Pflege, MTD und Sozialberufe über den neuen Weg ab Oktober 2026 wissen müssen

Wer aus der Pflege, den therapeutischen Diensten oder der Sozialarbeit heraus schon einmal mit dem Gedanken an Psychotherapie gespielt hat, kennt vermutlich das eine große Hindernis: teuer, langwierig, und alles über private Ausbildungseinrichtungen. Damit ist bald Schluss. Ab 1. Oktober 2026 wird die Ausbildung akademisch – der Kern ist ein großteils gebührenfreies Masterstudium an öffentlichen Universitäten. Wer profitiert davon? Was bleibt trotzdem teuer? Und was gilt für alle, die schon mittendrin stecken?

Das Psychotherapiegesetz 2024 (PthG 2024) gilt formal schon seit 1. Jänner 2025. Die eigentliche Wende aber – die Akademisierung – kommt erst mit 1. Oktober 2026. Bis dahin läuft das alte System unverändert weiter. Danach führt ein anderer Weg in den Beruf.

Und der hat drei Stufen. Am Anfang steht ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium mit 180 ECTS. Darauf ein zweijähriges Masterstudium Psychotherapie mit 120 ECTS an einer öffentlichen Universität. Und schließlich ein postgradueller Teil bei anerkannten psychotherapeutischen Fachgesellschaften – das ist die methodenspezifische Fachausbildung, in der man bereits unter Supervision mit Patientinnen und Patienten arbeitet. Ganz am Schluss: eine staatliche Approbationsprüfung.

Eine Zahl entscheidet über vieles. 500 Masterplätze pro Jahr, verteilt über das gesamte Bundesgebiet. Mehr nicht. Das ist der Flaschenhals des neuen Systems – und der Grund, warum die Zulassung kompetitiv werden dürfte.

Warum das gerade für Gesundheits- und Sozialberufe zählt

Die eigentlich spannende Frage ist, wer überhaupt zum Master darf. Neben Psychologie und Medizin nennt der Gesetzgeber ausdrücklich weitere einschlägige Qualifikationen als Zugangsberechtigung. Darunter Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Musiktherapie, die gehobenen medizinisch-technischen Dienste sowie die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege. Heißt konkret: Wer als DGKP, in einem MTD-Beruf oder in der Sozialarbeit arbeitet, bekommt einen klar geregelten Anschluss, den es in dieser Form vorher schlicht nicht gab.

Das ist kein Nebensatz im Gesetz, sondern ein echter Karriereweg. Für viele war Psychotherapie bisher die teure Zweitausbildung neben dem Vollzeitjob. Künftig ist der akademische Aufstieg vorgezeichnet.

Der größte Unterschied liegt aber beim Geld. Das Masterstudium an öffentlichen Universitäten ist während der Regelstudienzeit grundsätzlich gebührenfrei – im Wesentlichen zahlt man nur den ÖH-Beitrag. Ein sauberer Bruch mit dem alten Modell, bei dem man die komplette Ausbildung aus eigener Tasche finanzieren musste.

Gratis wird der Beruf deswegen trotzdem nicht. Der dritte, postgraduelle Abschnitt bei den Fachgesellschaften kostet weiterhin. Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie und die Fachgesellschaften rechnen nach wie vor mit fünfstelligen Beträgen – als Größenordnung genannt werden rund 10.000 bis 20.000 Euro. Ein Trost bleibt: In dieser Phase arbeitet man schon unter Supervision und kann dabei verdienen, teils sogar im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses.

Und was bleibt am Ende übrig? Nach der eigenen Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 02.07.2026) liegt das Einstiegs- bzw. Mindestgehalt im Bereich Psychotherapie bei einem Median von 3.739 Euro brutto im Monat, die mittlere Bandbreite reicht von 3.327 bis 4.322 Euro (aus 32 Stellen mit Gehaltsangabe). Das liegt spürbar über dem Median aller ausgewerteten Gesundheitsstellen von 3.211 Euro. Ein Vorbehalt gehört dazu: Viele Psychotherapeut:innen arbeiten freiberuflich. Die angestellten Stellen zeigen also nur einen Ausschnitt.

Bleibt die Frage, die sich alle stellen, die heute schon in der Ausbildung stecken. Hier ist die Nachricht gut. Die Übergangsfristen für das alte System sind großzügig gesetzt. Wer das Propädeutikum begonnen hat, muss es bis spätestens 30. September 2030 abschließen. Das Fachspezifikum lässt sich bis 1. Oktober 2030 beginnen und muss bis 30. September 2038 abgeschlossen sein. Bereits eingetragene Psychotherapeut:innen bleiben ohnehin uneingeschränkt berechtigt.

Für manche Vorqualifikationen geht es sogar schneller. Ein direkter Einstieg in den postgraduellen Abschnitt ist vorgesehen – etwa mit einem Facharztdiplom für Psychiatrie, als Klinische Psychologin oder mit abgeschlossenem Fachspezifikum (§ 10 Abs. 3 PthG 2024).

Wer jetzt vor der Entscheidung steht, sollte also spitz rechnen. Ins alte Fachspezifikum kann man noch bis 2030 einsteigen, und es läuft mit langer Frist aus. Wer dagegen sowieso noch ein Bachelorstudium vor sich hat oder auf die gebührenfreie Uni-Variante schielt, für den lohnt der Blick auf den Master ab Herbst 2026. Welcher Weg im konkreten Fall der bessere ist, hängt stark von der schon vorhandenen Qualifikation ab – und genau da zahlt sich eine individuelle Beratung bei einer Fachgesellschaft oder dem Berufsverband aus.

Teilen:

Quellen

Kommentare

Noch keine Kommentare – sei die erste Stimme.