Der erste Dienst beginnt selten so, wie er im Bewerbungsgespräch geklungen hat. Die Einschulungsmappe ist veraltet, die zuständige Kollegin hat Urlaub, und am dritten Tag stehen Sie schon allein im Zimmer. Genau diese ersten Wochen entscheiden, ob aus der Zusage ein Job wird, in dem Sie bleiben wollen. Und ob Ihr Team Sie behalten will.
Was die Probezeit ist – und was nicht
Rechtlich ist die Sache überschaubar. Eine Probezeit darf in einem Arbeitsverhältnis höchstens einen Monat dauern. Das schreiben die Arbeiterkammer und oesterreich.gv.at. Bei Lehrlingen gelten die ersten drei Monate als Probezeit. Ob es in Ihrem Vertrag überhaupt eine Probezeit gibt, steht im Dienstvertrag oder im anwendbaren Kollektivvertrag. Manche Kollektivverträge sehen eine kürzere Probezeit vor. Die darf dann nicht durch eine Einzelvereinbarung verlängert werden.
In dieser Zeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis jederzeit auflösen. Laut AK braucht es dafür weder eine Frist noch einen Termin oder eine Begründung. Die Erklärung muss dem Gegenüber spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen. Bis zum Ende stehen Ihnen das vereinbarte Entgelt und die Urlaubsersatzleistung zu. Ein Freibrief für jede Begründung ist die Probezeit trotzdem nicht: Eine diskriminierende Auflösung kann angefochten werden.
Wer in einem Landes- oder Gemeindespital nach eigenem Dienstrecht angestellt ist, fragt am besten in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat, welche Regeln dort gelten. Im Einzelfall hilft die Arbeiterkammer weiter.
Ein Monat ist kurz. Für die Einschulung auf einer internistischen Station, in einem Röntgeninstitut oder am Empfang einer Kassenordination reicht er selten. Die Probezeit ist also kein Test, den Sie in vier Wochen bestehen müssen. Sie ist das erste gegenseitige Kennenlernen.
Woche eins: Fragen sammeln statt glänzen
Viele Einsteiger:innen wollen am Anfang vor allem zeigen, was sie können. Das ist verständlich. Klüger ist es, die ersten Tage für Orientierung zu nutzen. Legen Sie sich ein kleines Notizbuch an, das in die Kasacktasche passt. Schreiben Sie hinein, was Sie ab dem zweiten Tag nicht mehr fragen wollen.
Diese Punkte sollten Sie bis zum Ende der ersten Woche geklärt haben:
- Wer schult Sie ein? Eine fixe Ansprechperson mit Namen, nicht „das Team“.
- Notfall: Wo steht der Notfallwagen, wie lautet die Nummer für den Notfall, wer wird im Nachtdienst gerufen?
- Dokumentation: Haben Sie eigene Zugangsdaten für das System? Wer zeigt Ihnen die Pflege- oder Befunddokumentation?
- Medikamente und Geräte: Wie wird hier gerichtet und kontrolliert? Welche Geräte dürfen Sie erst nach einer Einweisung bedienen?
- Dienstplan: Bis wann tragen Sie Wünsche ein, und wie läuft ein Diensttausch?
Ein Blick in die Unterlagen gehört auch dazu. Der Dienstzettel muss laut Arbeiterkammer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Haben Sie nach einigen Tagen weder einen Dienstvertrag noch einen Dienstzettel, fragen Sie freundlich in der Personalabteilung nach.
Die eigene Grenze aussprechen
Der heikelste Moment kommt oft in der zweiten Woche. Die Station ist unterbesetzt, und jemand sagt: „Machst du das schnell?“ Vielleicht ist es ein Verbandswechsel an einem Portkatheter, den Sie im Praktikum nur zugesehen haben. Vielleicht ist es die Kassenabrechnung in der Ordination.
Sagen Sie es offen. Es gilt nicht als Schwäche, sondern als Zeichen von Professionalität. Zum Beispiel so: „Das habe ich bisher nur gesehen, nicht selbst gemacht. Kannst du beim ersten Mal dabei sein? Dann übernehme ich es ab morgen.“ Der Satz nennt das Problem und bietet gleich eine Lösung an. Stationsleitungen merken sich solche Leute, und zwar positiv.
Dasselbe gilt für Fehler. Passiert etwas, melden Sie es sofort der Ansprechperson und nutzen Sie das interne Meldesystem des Hauses. Wer in der Probezeit einen Fehler verschweigt, verspielt mehr Vertrauen als mit dem Fehler selbst.
Nach zwei Wochen: Feedback selbst einfordern
Warten Sie nicht auf ein Gespräch am letzten Tag. In vielen Häusern kommt es gar nicht oder zu spät. Bitten Sie nach etwa zwei Wochen um zehn Minuten mit Ihrer Einschulungsperson oder der Leitung.
Eine Formulierung, die funktioniert: „Ich bin jetzt zwei Wochen da. Was läuft schon gut, und worauf soll ich mich in den nächsten Wochen konzentrieren?“ Die Frage ist konkret. Sie zwingt Ihr Gegenüber zu einer ehrlichen Antwort. Und Sie wissen danach, woran Sie gemessen werden.
Notieren Sie sich die Antwort. Beim nächsten Gespräch können Sie zeigen, was Sie daraus gemacht haben.
Der erste Gehaltszettel
Prüfen Sie den ersten Gehaltszettel genau. Stimmt die Einstufung mit dem überein, was im Gespräch vereinbart wurde? Sind Nacht- oder Wochenenddienste aus dem ersten Monat schon abgerechnet?
Zur Orientierung: In der eigenen Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 17.09.2026) liegt das ausgeschriebene Mindestgehalt für DGKS/DGKP im Median bei 3.450 Euro brutto im Monat. Die mittlere Bandbreite reicht von 3.074 bis 3.952 Euro (117 Stellen). Bei Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz liegt der Median bei 2.949 Euro (65 Stellen). Das sind Angaben aus Inseraten, kein tatsächlich ausbezahltes Einstiegsgehalt. Weicht Ihr Zettel deutlich ab, fragen Sie in der Personalverrechnung nach. Das ist in der Probezeit genauso legitim wie später.
Wenn es nicht passt
Manchmal merken Sie nach drei Wochen, dass die Station oder die Ordination nicht zu Ihnen passt. Das kommt vor. Überlegen Sie dann, ob es am Haus liegt oder am Anfang. Die erste Zeit fühlt sich fast überall überfordernd an.
Liegt es wirklich am Arbeitgeber, ist die Probezeit der einfachste Moment für einen Ausstieg. Informieren Sie sich vorher bei der Arbeiterkammer, was die Auflösung für Ihre Ansprüche bedeutet. Dann sprechen Sie mit der Leitung und geben die Erklärung schriftlich ab. Es muss kein Drama sein. Das Gesundheitswesen in Österreich ist kleiner, als es wirkt. Die Stationsleitung von heute sitzt vielleicht in drei Jahren in Ihrem nächsten Bewerbungsgespräch.
