Wer im September mit 15 einen Lehrvertrag in der Pflege unterschreibt, hat vier Jahre später eine Berufsberechtigung in der Hand – ohne je in einer Pflegeschule eingeschrieben gewesen zu sein. Seit 1. September 2023 geht das. Ein Selbstläufer ist die Pflegelehre trotzdem nicht: Sie läuft als befristeter Ausbildungsversuch, es gibt sie nur an wenigen Berufsschulstandorten, und bis zum 17. Geburtstag üben die Lehrlinge an Puppen.
Drei Jahre, vier Jahre – und die ersten drei sind deckungsgleich
Es sind zwei getrennte Lehrberufe. Die Pflegeassistenz dauert drei Jahre, die Pflegefachassistenz vier. Die Ausbildungsordnungen dazu stehen im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 244/2023 und Nr. 245/2023) und gelten seit 1. September 2023. Wichtig für alle, die noch schwanken: Nach Darstellung der Wirtschaftskammer sind die ersten drei Jahre inhaltlich ident und wechselseitig anrechenbar. Die Entscheidung zwischen PA und PFA muss also nicht am ersten Lehrtag fallen.
Der Einstieg ist unmittelbar nach der Pflichtschule möglich, mit Beginn der 10. Schulstufe. Zeitlich gewinnt man damit nichts – im Gegenteil. Die schulische Variante ist deutlich kürzer: Nach § 92 GuKG umfasst die Pflegeassistenz-Ausbildung 1.600 Stunden und dauert in Vollzeit ein Jahr, die Pflegefachassistenz 3.200 Stunden und zwei Jahre. Der Vorteil der Lehre liegt woanders. Es gibt einen Lehrvertrag, ein Lehrlingseinkommen und vom ersten Tag an einen Betrieb. Einen bundesweit einheitlichen Betrag für dieses Lehrlingseinkommen gibt es nicht – er richtet sich nach dem Kollektivvertrag beziehungsweise dem Träger, der den Lehrbetrieb führt. Diese Zahl gehört vor der Unterschrift geklärt, nicht danach.
Das Schutzalter 17 strukturiert die ersten beiden Lehrjahre
Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres dürfen medizinisch-pflegerische Maßnahmen nur in Form von Simulationen durchgeführt werden – etwa an menschenähnlichen Übungspuppen. Praktische Ausbildungsanteile, die ausschließlich sozialen und kommunikativen Kompetenzen dienen, sind mit Patientenkontakt auch vorher zulässig. Für Nachtarbeit gilt die allgemeine Altersgrenze von 18 Jahren; die WKO weist darauf hin, dass Nachtdienste in zwei aufeinanderfolgenden Nächten auch danach nicht zulässig sind. Und im Betrieb ist pro drei Lehrlingen eine ausbildende Person vorzusehen.
Ein praktischer Haken, über den in Bewerbungsgesprächen selten geredet wird: Berufsschulstandorte gibt es laut AMS-Berufslexikon in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg. Wer in Wien, Salzburg, Kärnten oder dem Burgenland wohnt, klärt die Frage nach dem Blockunterricht und der Unterbringung besser vor dem Lehrvertrag.
Was der Abschluss erlaubt – und wo die Grenze verläuft
Die Lehrabschlussprüfung eröffnet den Zugang zum jeweiligen Pflegeberuf. Für die Berufsausübung braucht es zusätzlich die Eintragung im Gesundheitsberuferegister. Der Tätigkeitsbereich selbst steht im GuKG, und hier kursieren viele Halbwahrheiten.
Die Pflegeassistenz wirkt bei medizinischer Diagnostik und Therapie nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht mit. Dazu zählt ausdrücklich auch die Blutentnahme aus der Vene, ausgenommen bei Kindern (§ 83 GuKG). Diese Tätigkeit ist der Pflegeassistenz also gerade nicht verschlossen. Die Aufsicht kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als stichprobenartige Kontrolle organisiert sein.
Der Unterschied zur Pflegefachassistenz ist ein anderer: Sie führt die ihr übertragenen Tätigkeiten eigenverantwortlich durch, im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung (§ 83a Abs. 4 GuKG). Dazu kommt ein erweiterter Katalog – standardisierte diagnostische Programme wie EKG, EEG, BIA und Lungenfunktionstest, das Legen und Entfernen von Magensonden oder das An- und Abschließen laufender Infusionen mit den dort genannten Ausnahmen. Das ist der eigentliche Sprung: weniger Aufsicht, mehr eigener Handlungsspielraum.
Fortbildung: 40 Stunden – für beide gleich
Hier hält sich hartnäckig ein Irrtum. § 104c GuKG regelt die Fortbildung einheitlich für die Angehörigen der Pflegeassistenzberufe, also für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gemeinsam: mindestens 40 Stunden innerhalb von jeweils fünf Jahren, über den Besuch ist eine Bestätigung auszustellen. Eine höhere Stundenzahl für die Pflegefachassistenz sieht das Gesetz nicht vor.
Was danach am Gehaltszettel steht
In unserer eigenen Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 01.08.2026) liegt der Median für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz bei 2.889 Euro brutto im Monat, die mittlere Bandbreite reicht von 2.676 bis 3.038 Euro – aus 61 Stellen mit Gehaltsangabe. Zum Vergleich: Bei DGKS/DGKP sind es 3.298 Euro (2.889–3.819, 162 Stellen). Das sind ausgeschriebene Mindestgehälter, keine tatsächlichen Einstiegsgehälter – Zulagen, Vordienstzeiten und Nachtdienste kommen dazu und verschieben das Bild nach oben. Die Größenordnung des Abstands zur Diplomausbildung zeigt die Zahl trotzdem.
Vier Punkte, die vor der Unterschrift gehören
- Welcher Kollektivvertrag gilt im Lehrbetrieb – und wie hoch ist das Lehrlingseinkommen je Lehrjahr?
- Welcher Berufsschulstandort ist zuständig, wie ist der Blockunterricht organisiert, wer zahlt die Unterbringung?
- Wie viele Lehrlinge betreut die ausbildende Person tatsächlich?
- Ist ein Wechsel zwischen PA und PFA im Betrieb vorgesehen – und schriftlich festgehalten?
Ein Datum sollte man sich außerdem notieren: Die Pflegelehre ist rechtlich ein befristeter Ausbildungsversuch. Der Eintritt in ein Lehrverhältnis ist nach Angaben des AMS-Berufslexikons vorläufig bis 31.12.2029 möglich, eine wissenschaftliche Evaluierung war laut Wirtschaftsministerium für 2028 geplant. Wer 2027 einsteigt, schließt seine Lehre also regulär ab – ob es den Lehrberuf danach dauerhaft gibt, entscheidet sich erst. Bei Fragen zum konkreten Lehrvertrag lohnt der Weg zur Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer oder zur Arbeiterkammer; dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
