Wer mit Mitte 30 aus einem anderen Beruf in die Pflege wechseln will, scheitert selten am Willen. Sondern an der Frage: Wovon lebe ich die zwei, drei Jahre der Ausbildung? Österreich hat darauf zwei sehr unterschiedliche Antworten – und welche für Sie gilt, hängt an einem einzigen Kriterium.
Die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege dauert drei Jahre an der Fachhochschule. Die Pflegefachassistenz zwei Jahre, die Pflegeassistenz ein Jahr. In dieser Zeit fließt kein Lehrlingsgehalt. Genau hier setzen zwei staatliche Förderungen an – und sie schließen einander aus. Der Betrag, den Sie bekommen, unterscheidet sich um mehr als 1.000 Euro im Monat.
Das Pflegestipendium: rund 1.650 Euro, aber nur über das AMS
Seit 1. Jänner 2023 sichert das Pflegestipendium den Lebensunterhalt während einer Pflegeausbildung. Für 2026 liegt die Mindesthöhe bei 55,01 Euro täglich – das sind rund 1.650 Euro im Monat (oesterreich.gv.at, Stand Juli 2026). Wer aus der Arbeitslosenversicherung einen höheren Tagsatz hätte, behält diesen ungekürzt.
Der Haken steckt in der Zugangstür. Das Stipendium läuft über das Arbeitsmarktservice, und es setzt eine vorangehende arbeitsmarktpolitische Beratung voraus. Man muss sich beim AMS vormerken lassen. Gefördert werden können grundsätzlich Arbeitsuchende, karenzierte Beschäftigte und Selbständige ab dem vollendeten 20. Lebensjahr; bei Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung bereits ab 18. Der Förderzeitraum beträgt maximal vier Jahre, und das Stipendium ist für höchstens zwei unterschiedliche Ausbildungen zu bekommen. Dazuverdienen darf man bis zur Geringfügigkeitsgrenze.
Der Pflegeausbildungszuschuss: 630 Euro – für alle anderen
Was aber, wenn Sie gar nicht arbeitslos sind? Wenn Sie direkt aus einem Job in die Ausbildung wechseln, ohne den Umweg über das AMS? Dann greift der Pflegeausbildungszuschuss. Er beträgt 630 Euro im Monat und wird für die gesamte Ausbildungsdauer gezahlt (AK Wien, Stand Juli 2026). Er ist nicht einkommensteuerpflichtig, und es fällt kein Sozialversicherungsbeitrag an. Zuverdienstgrenzen gibt es keine.
Kombinieren lassen sich die beiden nicht. Wer AMS-Leistungen bezieht, ist beim Ausbildungszuschuss außen vor und muss stattdessen das Stipendium beantragen. Umgekehrt richtet sich der Zuschuss gerade an jene ohne AMS-Leistungsbezug.
Welcher Weg für wen?
Die Entscheidung ist im Kern simpel:
- Sie sind beim AMS vorgemerkt, arbeitslos oder karenziert? Dann führt der Weg über das Pflegestipendium – mit rund 1.650 Euro im Monat 2026 der deutlich höhere Betrag. Vorher braucht es die AMS-Beratung.
- Sie steigen ohne AMS-Bezug um, etwa direkt aus einem laufenden Job? Dann bleibt der Pflegeausbildungszuschuss mit 630 Euro monatlich – dafür ohne Vormerkung und ohne Zuverdienstgrenze.
Ein Zwischenschritt lohnt sich also, bevor Sie kündigen: Klären Sie zuerst mit dem AMS, ob Sie für das Stipendium in Frage kommen. Wer den Weg über die Arbeitslosenversicherung nimmt, steht finanziell fast dreimal so gut da wie mit dem reinen Zuschuss.
Dazu kommen regionale Extras, die man leicht übersieht. Einzelne Bundesländer zahlen eigene Prämien obendrauf – Niederösterreich etwa mit einer Pflegeausbildungsprämie. Was genau gilt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab; die Bedingungen unterscheiden sich, und die Fördertöpfe sind zeitlich befristet. Ein Blick auf die Seite des Wohnsitz-Bundeslandes ist Pflicht.
Was danach am Gehaltszettel steht
Die Rechnung geht auf, weil am Ende ein gefragter Beruf steht. Nach unserer eigenen Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 21.07.2026) liegt das ausgeschriebene Mindestgehalt für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) im Median bei 3.331 Euro brutto im Monat, für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz bei 2.918 Euro. Das ist das ausgeschriebene Einstiegsniveau, nicht der Endstand – Nacht- und Wochenenddienstzulagen kommen je nach Träger und Kollektivvertrag hinzu.
Ein letzter praktischer Hinweis: Beide Förderungen sind an eine tatsächlich begonnene, anerkannte Ausbildung gebunden, und die genauen Voraussetzungen prüft im Einzelfall die zuständige Stelle – AMS für das Stipendium, die Länder für den Zuschuss. Eine individuelle Beratung ersetzt dieser Überblick nicht. Aber er zeigt, wo die 1.000 Euro Unterschied im Monat entschieden werden: an der Frage, ob Sie vor dem Ausbildungsstart beim AMS waren.
