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KA-AZG

25 Stunden am Stück, 48 im Schnitt: Was das Arbeitszeitgesetz im Spital wirklich erlaubt

Anna-Maria Inzinger
15. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
25 Stunden am Stück, 48 im Schnitt: Was das Arbeitszeitgesetz im Spital wirklich erlaubt

Dienstbeginn früh am Morgen. Und wenn nichts dazwischenkommt, geht es erst am nächsten Mittag nach Hause. 25 Stunden am Stück – das darf in einem österreichischen Spital ganz legal im Plan stehen. Wie viel Arbeit erlaubt ist, wann definitiv Schluss sein muss und wie lange die Erholung danach zu dauern hat, das steht in einem eigenen Gesetz.

Im Krankenhaus gilt nicht das normale Arbeitszeitgesetz. Zuständig ist das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, kurz KA-AZG. Klingt nach trockener Bürokratie. Trifft aber sehr handfest Ihren Alltag: die Länge eines Journaldienstes, die Pause mitten in der Nacht, die Frage, wie früh Sie nach 25 Stunden wieder antreten müssen. Wer im Spital arbeitet, sollte die wichtigsten Grenzen im Kopf haben – schon deshalb, um zu merken, wenn ein Dienstplan sie reißt.

Und für wen gilt das Ganze? Nicht nur für Ärzt:innen, so viel vorweg. Das Gesetz erfasst alle Beschäftigten in Kranken- und Pflegeanstalten, die einen Gesundheitsberuf ausüben oder deren Tätigkeit den laufenden Betrieb ununterbrochen am Leben hält. Diplomierte Pflegekräfte fallen darunter, die Pflegefachassistenz ebenso, die Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sowieso – und natürlich das ärztliche Personal. Draußen bleiben im Wesentlichen leitende Angestellte mit echten Führungsaufgaben. Ein Detail, das viele übersehen: In der Ordination oder im Pflegeheim, das keine Krankenanstalt ist, greifen stattdessen das allgemeine Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz.

Die zentrale Zahl ist der Schnitt. Höchstens 48 Wochenstunden, gemessen über einen Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen. Eine einzelne Woche darf durchaus fetter ausfallen, bis zu 60 Stunden, solange die Rechnung am Ende aufgeht. Ohne verlängerten Dienst sind pro Tag maximal 13 Stunden drin. Und arbeiten Sie länger als sechs Stunden, steht Ihnen eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu. Kein Bonus, ein Anspruch.

Der verlängerte Dienst: 25 Stunden am Stück

Der lange Dienst, in dem aktive Arbeit und Bereitschaft ineinander übergehen, heißt im Gesetz verlängerter Dienst. 25 Stunden – mehr nicht. Für Ärzt:innen galt bis Ende 2020 noch eine Übergangsgrenze von 29 Stunden; seither sind auch dort 25 das Ende der Fahnenstange. Im Monatsschnitt sind sechs solcher Dienste erlaubt, per Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung dürfen es bis zu acht werden. In Wochen mit verlängerten Diensten geht die Uhr bis auf 72 Stunden hinauf.

Nach so einem Marathon muss Erholung her, und zwar echte. Normalerweise beträgt die tägliche Ruhezeit elf Stunden. Nach einem 25-Stunden-Dienst wird daraus mehr: mindestens 23 Stunden, so die Arbeitsinspektion. Heißt konkret: Wer mittags heimkommt, ist frühestens am nächsten Vormittag wieder an der Reihe.

Es gibt eine Tür nach oben, und die trägt einen sperrigen Namen: Opt-out. Sieht ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung es vor, darf der Wochenschnitt im Zeitraum von 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2028 auf bis zu 52 Stunden klettern. Der Haken: Das funktioniert nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Freiwillig, wohlgemerkt. Niemand muss unterschreiben, und wer ablehnt, darf dafür nicht benachteiligt werden. Ohne Ihr Ja bleibt es schlicht bei 48. Werfen Sie vor der Unterschrift einen Blick in die Betriebsvereinbarung Ihres Hauses – dort steht schwarz auf weiß, was vereinbart wurde.

Und das Gehalt? Die Arbeitszeit erklärt einen guten Teil dessen, was am Monatsende tatsächlich am Konto liegt. Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste, dazu die langen Journaldienste, werden extra abgegolten; wie hoch genau, bestimmt der jeweilige Kollektivvertrag oder das Dienstrecht. In Stelleninseraten steht meist das nackte Grundgehalt, die Zuschläge kommen obendrauf. Eine eigene Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 15.07.2026) zeigt: Der Median liegt für die diplomierte Pflege (DGKS/DGKP) bei 3.500 Euro, in der Allgemeinmedizin bei 6.032 Euro, über alle Gesundheitsberufe hinweg bei 3.211 Euro brutto im Monat. Wer viele Nächte und Wochenenden übernimmt, verdient real spürbar mehr, als die Grundtabelle ahnen lässt.

Zum Schluss ein Rat aus der Praxis: Notieren Sie Ihre Dienste selbst mit. Gehen die verlängerten Dienste über sechs im Monatsschnitt hinaus oder fehlt nach dem langen Dienst die Ruhezeit, ist das kein Kavaliersdelikt – das ist ein Fall fürs Arbeitsinspektorat. Bei Streitfragen im Einzelfall stehen Personalvertretung, Gewerkschaft und die zuständige Kammer bereit.

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