Sie haben sich 2018 oder 2019 registriert, den Ausweis in die Lade gelegt und seither nicht mehr hingesehen? Dann wird es Zeit. Denn die Eintragung im Gesundheitsberuferegister läuft nach fünf Jahren ab – und wer die Verlängerung versäumt, darf seinen Beruf von einem Tag auf den anderen nicht mehr ausüben.
Seit 2018 gilt: Ohne Registrierung keine Arbeit. Betroffen sind diplomierte Pflegekräfte, die Pflegefach- und die Pflegeassistenz, dazu die gehobenen medizinisch-technischen Dienste. Die erste große Anmeldewelle ist längst durch. Und weil eine Eintragung exakt fünf Jahre hält, rollt seit 2023 die nächste – diesmal zum Verlängern. Viele merken das erst, wenn der Brief der Registrierungsbehörde im Postkasten liegt.
Der Ablauf ist unspektakulär, hat aber Tücken. Fünf Jahre ist Ihre Registrierung gültig, verlängern dürfen Sie frühestens drei Monate vor Ablauf. Genau in diesem Fenster meldet sich auch die Behörde – bei Ihnen und bei dem Arbeitgeber, den Sie namhaft gemacht haben. Und wenn Sie trotzdem nichts tun? Dann verlieren Sie nicht den Beruf, aber die Berechtigung, ihn auszuüben. Die Berufsberechtigung ruht, für jeden sichtbar im öffentlichen Register.
Ein Todesurteil ist dieses Ruhen nicht. Maximal drei Jahre dauert es. Melden Sie sich in dieser Zeit bei der Behörde zurück, lebt Ihre Berechtigung wieder auf. Erst danach wird daraus eine Berufsaufgabe – die Behörde streicht Sie aus dem Register, und dann ist Schluss mit der Berufsausübung.
Fortbildung: Pflicht, aber bei der Verlängerung kein Thema
Hier sitzt der häufigste Irrtum. Ihre Fortbildungen werden bei der Verlängerung nämlich nicht geprüft. Nicht ein Nachweis, nicht eine Stunde. Das steht wörtlich so auf dem Gesundheitsportal: Eine Überprüfung der Fortbildungen wird im Rahmen der Verlängerung nicht durchgeführt. Verpflichtend sind die Fortbildungen trotzdem. Für die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege schreibt § 63 GuKG 60 Stunden in fünf Jahren vor, für Pflegefach- und Pflegeassistenz sind es 40. Und die gehobenen MTD-Berufe – Physio- und Radiologietechnologie etwa, oder Diätologie – kommen ebenfalls auf 60 Stunden.
Dass beim Verlängern niemand die Nachweise sehen will, macht sie nicht wertlos. Im Gegenteil. Sammeln und aufbewahren müssen Sie sie selbst. Und spätestens bei einer behördlichen Kontrolle oder – schlimmerer Fall – einer Haftungsfrage nach einem Zwischenfall zählt genau das: was Sie belegen können.
Wie läuft die Verlängerung nun praktisch ab? Registriert wird über die Arbeiterkammer, wenn Sie Dienstnehmer:in sind, oder über die Gesundheit Österreich GmbH – zuständig unter anderem für Freiberufliche sowie FH-Absolvent:innen der Pflege und der MTD. Den Weg dorthin dürfen Sie sich aussuchen: online mit ID Austria, per Papierformular oder bei einem Termin vor Ort. Prüfen Sie das Ablaufdatum auf Ihrem eigenen Berufsausweis, statt auf den Brief zu warten. Legen Sie Ihre Fortbildungsbestätigungen sauber ab, auch wenn niemand danach fragt. Ist das erledigt, gelten Berechtigung und neuer Ausweis wieder für fünf Jahre.
Warum das direkt an Ihrem Gehalt hängt? Ganz nüchtern: Ohne gültige Registrierung dürfen Sie nicht arbeiten, egal wie gut die Stelle zahlt. Und gut zahlen tun sie. Die aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Positionen zeigen für die diplomierte Pflege ein mittleres Einstiegsgehalt von 3.211 Euro brutto, mit einer Bandbreite bis 3.800 Euro. Pflegefach- und Pflegeassistenz liegen im Median bei 2.949 Euro, die Physiotherapie bei rund 3.034 Euro (eigene Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 01.07.2026).
Ruht Ihre Registrierung, ist dieses Gehalt weg – so lange, bis der Status wiederhergestellt ist. Der Aufwand fürs Verlängern? Überschaubar. Ein paar Klicks mit ID Austria, sofern der Ausweis nicht schon abgelaufen ist. Nehmen Sie also nicht den behördlichen Brief als Deadline, sondern das Ablaufdatum auf Ihrem eigenen Ausweis. Und die nächste Fortbildungsbestätigung legen Sie heute ab. Nicht in vier Jahren.
