Das Diplom liegt im Kasten. Der Facharzttitel? Der ist noch weit weg. Zwischen dem Studienabschluss und dem Tag, an dem Sie "Fachärztin für Innere Medizin" auf ein Türschild schreiben dürfen, liegen in Österreich mindestens sechs Jahre. Und die laufen nicht so, wie es Ihnen gerade passt, sondern in einer fixen Reihenfolge. Wer das früh begreift, bewirbt sich klüger.
Grundlage ist die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 – kurz ÄAO 2015, in Kraft seit 1. Juni 2015. Der Aufbau, den sie vorschreibt, ist streng. Drei Abschnitte, chronologisch, nichts lässt sich vorziehen (so die Ärzte-Ausbildungsordnung 2015). Und wer den zweiten Abschnitt beginnt, bevor der erste im Rasterzeugnis abgezeichnet ist, riskiert schlicht, dass die Zeit nicht zählt.
Die drei Stufen
Am Anfang: die Basisausbildung. Neun Monate, konservative und chirurgische Inhalte gemischt, häufig im Verhältnis fünf zu vier Monaten. Für alle gleich. Ob am Ende Radiologie, Kinderheilkunde oder Chirurgie steht, spielt hier noch keine Rolle. Erst danach teilt sich der Weg.
Dann kommt die Sonderfach-Grundausbildung (SFG), darauf die Sonderfach-Schwerpunktausbildung (SFS). Bei den meisten Sonderfächern dauert die Grundausbildung 36 Monate, der Schwerpunkt 27 Monate. Rechnen Sie die neun Monate Basis dazu, landen Sie bei 72 Monaten – sechs Jahre. Einige Fächer tanzen aus der Reihe: In der Inneren Medizin etwa sind es 27 Monate Grundausbildung und 36 Monate Schwerpunkt, chirurgische Fächer teilen sich das wieder anders auf. Die exakte Dauer jedes Fachs finden Sie in den Anlagen zur ÄAO 2015. Und welche Sonderfächer es überhaupt gibt, regelt § 15.
Ein Sonderweg noch am Rande: Die Allgemeinmedizin ist mit der jüngsten Reform selbst zu einem Facharztfach geworden. Wer diesen Weg geht, folgt einer eigenen Ausbildungslogik – nicht dem Sonderfach-Schema, das hier beschrieben ist.
Rasterzeugnisse: der Beweis, dass die Zeit zählt
Ausbildung bedeutet hier nicht, Monate abzusitzen. Was gelernt werden muss, steht in der KEF- und RZ-V 2015 – der Verordnung über Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Rasterzeugnisse. Abgezeichnet wird an mehreren Punkten: am Ende der Basisausbildung, in der Mitte und am Ende der Grundausbildung, nach jedem Schwerpunktmodul. Diese Rasterzeugnisse sind der formale Nachweis. Fehlt eines, fehlt am Ende ein Baustein für die Zulassung zur Prüfung.
Auch der Alltag ist geregelt. Mindestens 35 Wochenstunden, davon 25 zwischen 7 und 16 Uhr; pro Monat zumindest ein Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienst. Fehlzeiten haben eine Grenze – höchstens ein Sechstel der Ausbildungszeit je Abschnitt. Teilzeit geht, im Spital ab zwölf Wochenstunden. Sie streckt die Ausbildung dann entsprechend.
Am Ende die Facharztprüfung
Ist die Zeit absolviert, sind die Rasterzeugnisse vollständig, folgt die kommissionelle Facharztprüfung der Österreichischen Ärztekammer. Wichtig: Sie kommt zur Ausbildungszeit hinzu, sie läuft nicht darin mit. Erst danach steht der Titel.
Was dabei am Konto landet
Ausgebildet wird im Anstellungsverhältnis, meist am Spital. Die Gehälter liegen spürbar über dem, was andere Gesundheitsberufe zahlen – und streuen kräftig. Kein Wunder: In den Ausschreibungen stehen Ausbildungsbeginn und fertige Fachärzt:innen nebeneinander, und Dienst-, Nacht- und Wochenendzuschläge heben die Summe zusätzlich. Eine eigene Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 08.07.2026) zeigt für die Innere Medizin einen Median von 6.009 Euro brutto im Monat (Bandbreite 4.993 bis 8.512), für die Chirurgie ebenfalls 6.009 Euro (4.355 bis 7.406) und für die Allgemeinmedizin 6.831 Euro (4.442 bis 7.524). Der obere Rand gehört den erfahrenen, dienstintensiven Stellen. Der untere eher dem Einstieg.
Über Ihren Weg entscheidet am Ende oft ein anderer Punkt als das Gehalt: Eine Abteilung darf nur ausbilden, soweit sie für den jeweiligen Abschnitt anerkannt ist. Manche haben die volle Ausbildungsberechtigung, andere nur einen Teil. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie also wissen, welche Abschnitte sich dort tatsächlich absolvieren lassen. Sonst stehen Sie nach zwei Jahren mit einem halben Rasterzeugnis da – und müssen das Haus wechseln.
