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Bewerbung

Praxisstunden statt Berufsjahre: Was in die erste Bewerbung in Pflege, MTD und Ordination gehört

Anna-Maria Inzinger
07. August 2026 · 4 Min. Lesezeit
Praxisstunden statt Berufsjahre: Was in die erste Bewerbung in Pflege, MTD und Ordination gehört

Kein einziges Berufsjahr. Dafür Wochen auf Station, in der Ambulanz oder in der Therapieeinheit – und ein Abschluss, der in Österreich an eine Berufsberechtigung gebunden ist. In den meisten Erstbewerbungen steht davon fast nichts. Stattdessen eine Zeile: „Praktikum im Krankenhaus, Sommer 2025“.

Zuerst der Rahmen, der ist schnell abgehakt. Ein bis maximal zwei A4-Seiten empfiehlt das AMS für den Lebenslauf, dazu eine gut lesbare Schrift wie Arial oder Calibri in einer Größe „im Regelfall 11“, Zeitangaben monatsgenau. Und das Foto? „Im deutschsprachigen Raum üblich, aber nicht verpflichtend“, so das AMS. Wer per Mail schickt, packt Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse gesammelt in eine einzige PDF-Datei, die 5 MB nicht übersteigen soll. Betreffzeile aussagekräftig, bei ausgeschriebenen Stellen mit Kennziffer.

So weit die Pflicht. Spannend wird es bei den zwei Dingen, die ein Lebenslauf im Gesundheitswesen lösen muss und einer im Büro nie.

Ihre Praktika sind Ihre Berufserfahrung

Beim Einstieg ist die Rubrik „Berufserfahrung“ dünn und die Rubrik „Praktika“ dick. Trotzdem schrumpfen viele ausgerechnet diesen Abschnitt auf drei Wörter zusammen. Eine interne Station, ein Pflegeheim, ein OP und eine Ordination – das sind vier völlig verschiedene Arbeitswelten. Wer nur „Krankenhaus“ schreibt, zwingt die Lesenden zum Raten. Personalverantwortliche raten nicht. Die sortieren weiter.

Vier Angaben pro Einsatz reichen: Einrichtung und Setting, Fachbereich, Zeitraum monatsgenau, dazu zwei bis drei Tätigkeiten, die Sie tatsächlich gemacht haben. Aus „Praktikum im Krankenhaus, Sommer 2025“ wird dann zum Beispiel: „03/2025–04/2025, Klinikum X, Interne Abteilung, Station B2 (28 Betten): Grundpflege im Tagdienst, Mitarbeit bei der Pflegedokumentation, Aufnahmegespräche gemeinsam mit der Praxisanleitung“. Deutlich länger, schon klar. Dafür kann sich jemand etwas darunter vorstellen. Im MTD-Bereich gehören Gerätepark und Verfahren in dieselbe Zeile – wer ein halbes Jahr an CT und MRT gearbeitet hat oder in der Ganganalyse, soll das schreiben. Belegen können Sie das ohnehin: Das AMS rät Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern ausdrücklich, ihre Erfahrungen mit Praktikumsnachweisen oder -zeugnissen zu untermauern.

Und dann gibt es da noch eine Zeile, die sonst niemand braucht. Seit 1. Juli 2018 ist die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf oder in einem gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberuf tätig werden zu dürfen; die Operationstechnische Assistenz kam mit 1. Juli 2022 dazu. Für die Personalabteilung ist das keine Formalie. Es ist die Frage, ab wann Sie überhaupt einteilbar sind.

Machen Sie daraus einen eigenen kurzen Block – Überschrift „Berufsberechtigung“ – und schreiben Sie den Stand hinein, so wie er heute wirklich ist: eingetragen seit Datum, oder Antrag eingebracht am Datum, oder Abschluss voraussichtlich im Monat X mit anschließender Registrierung. Öffentlich einsehbar sind im Register unter anderem Berufs- und Ausbildungsbezeichnung, die Eintragungsnummer samt Datum der Registrierung sowie das Gültigkeitsdatum. Daraus folgen zwei sehr banale Dinge. Verwenden Sie exakt die Ausbildungsbezeichnung, die auch im Register steht, keine Alltagsvariante. Und rechnen Sie damit, dass jemand nachsieht.

Wer sich in der Ordinationsassistenz oder in der zahnärztlichen Assistenz bewirbt, findet sich in diesem Register nicht. Dort läuft der Nachweis über das Ausbildungszeugnis – das dann auch wirklich in die Bewerbung gehört.

Bleiben die Zeugnisse, und hier ist die ehrlichste Auskunft die nützlichste. „Es gibt keine klaren Regeln, welche Zeugnisse Sie in Ihre Bewerbungsmappe legen“, schreibt das AMS und rät, im Zweifel direkt beim Unternehmen nachzufragen. Beim Einstieg ist das tatsächlich ein guter Anruf: In der Ordination entscheidet oft die Ärztin selbst, im Landesträger arbeitet eine Personalabteilung eine Checkliste ab. Als Faustregel: Abschlusszeugnis, relevante Fachkurse, Praktikumsnachweise. Ein schwaches Dienstzeugnis aus einem Nebenjob muss nicht mit; das AMS schlägt dafür die Formulierung „Weitere Unterlagen bringe ich gerne zum persönlichen Gespräch“ vor.

Und wenn nach der Gehaltsvorstellung gefragt wird? Nennen Sie eine Zahl nur, wenn das Inserat sie verlangt. Zur Orientierung: In der eigenen Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 07.08.2026) liegt das ausgeschriebene Mindestgehalt im Median bei 3.267 Euro brutto im Monat, bei DGKS/DGKP bei 3.409 Euro (mittlere Bandbreite 3.074 bis 3.821 Euro, 151 Stellen), in der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz bei 2.949 Euro (2.676 bis 3.196 Euro, 53 Stellen). Das ist der Mindestbetrag aus dem Inserat, nicht das, was am Ende im Vertrag steht – Vordienstzeiten und Einstufung entscheiden mit, und die Regeln dazu unterscheiden sich je nach Träger und Kollektivvertrag. Im Zweifel vor der Unterschrift bei der zuständigen Interessenvertretung nachfragen; dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Zum Schluss eine Kleinigkeit mit erstaunlicher Wirkung: Exportieren Sie die PDF am Tag des Absendens neu. Das AMS weist darauf hin, dass Personalverantwortliche an den Metadaten sehen, wann die Datei erstellt wurde – und ein Dokument von vor zwei Jahren erzählt eine Geschichte, die Sie so nicht erzählen wollten.

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Quellen

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