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Pflege

Von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz: Was die Aufschulung bringt – und wer das Jahr bezahlt

Anna-Maria Inzinger
30. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit
Von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz: Was die Aufschulung bringt – und wer das Jahr bezahlt

Ein Jahr. Mehr trennt die Pflegeassistenz nicht von der Pflegefachassistenz. Wer im Dienst steht, spürt die Grenze trotzdem jeden Tag: Die Vene bleibt der DGKP oder der PFA, das EKG ebenso. Genau diese Linie verschiebt die Aufschulung – und seit 2023 muss das Ausbildungsjahr niemand mehr allein aus der eigenen Tasche stemmen.

Drei Stufen, so ist die österreichische Pflege gebaut: Pflegeassistenz (PA), Pflegefachassistenz (PFA), darüber der gehobene Dienst (DGKP). Ein Jahr PA absolviert, und schon steht man drauf – nicht am Ende, sondern auf der ersten. Die Aufschulung zur PFA ist die naheliegende zweite. Ein formaler Unterschied ist das keiner. Er zeigt sich am Bett.

Was die PFA darf – und die PA nicht

Geregelt ist der Tätigkeitsbereich der PFA in § 83a des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), jener der PA in § 83. Auf ärztliche oder pflegerische Anordnung hin arbeitet die PFA im medizinisch-diagnostischen Bereich deutlich eigenständiger. Was das konkret bedeutet? Blutabnahme aus der Vene, standardisierte Harn- und Stuhluntersuchungen, periphervenöse Verweilkanülen legen und wieder entfernen, EKG, subkutane Injektionen, einfache Wundversorgung.

Dazu der Notfall. Kommt ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig, darf die PFA lebensrettende Sofortmaßnahmen setzen – bis hin zur Defibrillation mit dem halbautomatischen Gerät. Für Stationen und Pflegeheime, die Personal mit medizinischer Reichweite suchen, sind genau das die Kompetenzen, die zählen.

Die volle PFA-Ausbildung dauert 3.200 Stunden, verteilt auf zwei Jahre. Diese Strecke doppelt zu gehen, wäre wenig sinnvoll, wenn die PA schon in der Tasche liegt. Also wird sie zur Hälfte angerechnet. Übrig bleiben 1.600 Stunden – in Vollzeit rund ein Jahr, berufsbegleitend etwa 20 Monate (AMS-Ausbildungskompass, Stand 07/2026). Die Hürden davor sind überschaubar: eine abgeschlossene Pflegeassistenz, Mindestalter 17 Jahre, erfüllte Schulpflicht, gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit, dazu ein bestandenes Aufnahmegespräch samt Test. Inhaltlich dreht sich das Jahr um Pflegeprozess, Akut- und Langzeitpflege sowie den erweiterten Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie, ergänzt durch Praktika in operativen und konservativen Fachbereichen. Wer berufsbegleitend aufschult, hängt das an den laufenden Dienst.

Und wer zahlt das? Das war lange die eigentliche Frage. Ein Ausbildungsjahr ohne Vollgehalt – für viele schlicht nicht drin. Seit 1. Jänner 2023 sichert das AMS-Pflegestipendium einen Mindeststandard, und zwar ausdrücklich auch für die Pflegefachassistenz. 2026 liegt der Tagsatz bei 55,01 Euro, das macht rund 1.650 Euro im Monat (oesterreich.gv.at, Stand 07/2026). Höhere Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung? Dann entsprechend mehr. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze – 2026 sind das 551,10 Euro monatlich – bleibt erlaubt. Bezahlt wird das Stipendium für maximal vier Jahre und für höchstens zwei verschiedene Ausbildungen pro Person. Für eine einjährige Aufschulung reicht der Rahmen also locker, selbst wenn später noch der Schritt zur DGKP dazukommt.

Bleibt die Zahl am Ende. In unserer Auswertung der aktuell auf medjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 02.07.2026) liegt das Einstiegsgehalt im Bereich Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz bei einem Median von 2.949 Euro brutto, der gehobene Dienst folgt mit 3.211 Euro. Die PFA sitzt dazwischen – die Brücke zwischen beiden Welten, und für viele die Stufe, die den späteren FH-Bachelor zur DGKP überhaupt erst greifbar macht.

Der eigentliche Gewinn steht aber nicht auf dem Kontoauszug. Es ist die Breite an Stellen, die aufgeht. Eine PFA kann im Akutspital eingesetzt werden, wo die medizinisch-diagnostischen Kompetenzen gefragt sind – nicht nur in der Langzeitpflege. Vollzeit oder berufsbegleitend, unsicher? Die berufsbegleitende Variante hält das Einkommen aus dem laufenden Dienst und lässt sich mit Stipendium und erlaubtem Zuverdienst kombinieren. Rechnen Sie das durch, konkret, bei der Schule und beim AMS, ehe Sie das Jahr planen.

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