Zum Haupt-Inhalt
Hygiene Arzt
Hygiene Arzt, © Mathis.Studio
Hygiene Arzt
Hygiene Arzt, © Mathis.Studio

Hygienebeauftragte Ärztin/Arzt

Hygienebeauftragte Ärztin/Arzt

Die Hygiene im Krankenhaus ist ein oft unterschätztes Thema. Dort, wo infektiöse und gleichzeitig besonders vulnerable Menschen aufeinandertreffen und betreut werden, sind Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit besonders wichtig. Durch eine sorgfältige Hygiene kann verhindert werden, dass sich Patient:innen oder Personal im Krankenhaus anstecken.

Mit sofortiger Wirkung suchen wir für eine 60 Prozent Anstellung eine:n

Hygienebeauftragte Ärztin/Arzt (m/w/d) Karenzvertretung

Ihre Aufgaben

  • Ermittlung des Hygienestatus in den verschiedenen Krankenhaus-Bereichen Infektions-Surveillance und -prävention
  • fortlaufende Prüfung und Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Infektionsprävention
  • Erstellung von Gut- achten und Beurteilungen sowie Hygieneplänen und -richtlinien
  • Interpreta- tion von Befunden und Ableitung von Maßnahmen daraus
  • Beratung der Krankenhausleitung, Anleitung und Schulung des Personals in allen Hygiene- Angelegenheiten
  • Expertisen für den Einkauf
  • Moderation und Kommunikation im Rahmen von Ausbruchs- und Krisenmanagement
  • Kooperation mit Stabstelle für klinisches Risikomanagement
  • Mitwirkung bei Maßnahmen interner und externer Qualitätssicherung in der Krankenhaushygiene
  • Mitwirkung bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten

Ihr Kompetenzprofil, das uns überzeugt

  • Ius practicandi - Ausbildung zum Hygienefacharzt oder AM mit gültigem ÖÄK Diplom „Hygienebeauftragter Arzt“ wünschenswert, allenfalls einschlägiges Interesse mit Bereitschaft zum Erwerb des Diploms
  • Berufserfahrung als Hygienearzt/-ärztin, idealerweise in einer Krankenanstalt
  • Erfahrung im Umgang mit EDV, medizinischen Datenbanken und Statistik
  • Offenheit für interprofessionelle Teamarbeit

Fühlen Sie sich angesprochen?

Für Fragen steht Ihnen Frau Primaria Priv.-Doz. Dr. Edda Haberlandt, unter T +43 5572 303 2300 gerne zur Verfügung.

Zum Seitenanfang