Zeitraum: ab sofort
Stunden: 36 h/Woche
(Vollzeit)



Klagenfurt am Wörthersee



Das Mindestgehalt beträgt nach erfolgreicher Einschulungszeit 5.374,60 Euro brutto 14 mal jährlich (DO.B, Gehaltsgruppe A, Bezugsstufe 01). Eine höhere Entlohnung bei weiterer Anrechnung von Berufserfahrung oder Studienzeiten ist möglich.



Bitte senden Sie uns Ihre aussage- kräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Foto und Zeugnissen unter Nennung des Betreffs „FB35-16-PA-2022-1634" per E-Mail an:

bewerbungen@oegk.at

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!



SV-Arzt (m/w/d)
im Fachbereich Medizinischer Dienst

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet ihren 7,4 Millionen Versicherten eine hervorragende Versorgung und umfassenden Service vom Bodensee bis zum Neusiedler See. Die über 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in unterschiedlichen Berufen an zahlreichen Standorten tätig.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort für den Fachbereich Medizinischer Dienst eine Ärztin/einen Arzt in der Sozialversicherung.

Welche Aufgaben erwarten Sie bei uns?

  • Begutachtung (aktenlagig und persönlich) von Versicherten und Erstellung von Gutachten im Rahmen der Arbeitsunfähigkeit
  • Tätigkeiten im Bewilligungs-und Kontrollbereich (z.B. Beurteilung von Anträgen im ABS)
  • Auskunftserteilung bzw. Beratung von Vertrags- partnerinnen/Vertragspartnern
  • Sämtliche medizinische Tätigkeiten im Aufgabengebiet des Medizinischen Dienstes

Was erwarten wir von Ihnen?

  • abgeschlossene Ausbildung in Allgemeinmedizin mit Jus practicandi
  • soziale Kompetenz
  • EDV-Kenntnisse
  • Selbstorganisation
  • Belastbarkeit/Flexibilität
  • Konfliktfähigkeit-und Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen/Empathie
  • Teamfähigkeit
  • Interesse an Gesundheitsökonomie

Unser Angebot:

  • Abwechslungsreiche Tätigkeit in und mit einem engagierten Team
  • Umfassende Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Geregelte Arbeitszeiten von Montag bis Freitag (keine Nacht- und Feiertagsdienste)
  • Familienfreundliches Umfeld
  • Nach Einarbeitungszeit besteht die Möglichkeit für Homeoffice
  • Betriebliche Pensionskassenregelung