Land Burgenland

Gemeinsam die öffentliche Verwaltung verstärken

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung beschäftigt rund 2800 Dienstnehmer*innen an mehreren Standorten im Burgenland. Tragen Sie dazu bei, das Land Burgenland erfolgreich zu gestalten.

Neben den Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich bildet der Öffentliche Gesundheitsdienst die „dritte Säule“ des österreichischen Gesundheitswesens. Dieser umfasst unter anderem die Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung, die Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, die Aufsicht und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, den Infektionsschutz durch Impfaktionen und vieles mehr.

Neben langfristigen Beschäftigungs- und Karriereperspektiven sowie einer sehr guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf genießen Sie als Amtsarzt*ärztin beim Land Burgenland planbare Dienstzeiten mit flexibler Zeiteinteilung ohne dabei Nacht- und Wochenenddienste übernehmen zu müssen, zahlreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie weitere attraktive Zusatzleistungen. Wollen auch Sie unter stabilen und krisensicheren Rahmenbedingungen einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit im Burgenland leisten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Amtsarzt*ärztin für die Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf

Oberwart – Vollzeit oder Teilzeit

Ihr Aufgabenfeld

Ihre Qualifikation

Unsere Benefits

Ihre Entlohnung

Das Monatsgehalt beträgt zwischen Euro 8.000 und Euro 8.500 brutto bei Vollbeschäftigung und wird individuell aufgrund Ihrer anrechenbaren facheinschlägigen Vordienstzeiten festgelegt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung (unter Angabe der von Ihnen bevorzugten Region) mit folgenden Beilagen:

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungen sind unter Beilage sämtlicher Unterlagen bis spätestens 25.03.2024 einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens der Bewerbung beim Amt der Bgld. Landesregierung. Unvollständig bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Als Bewerberin bzw. Bewerber müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 1 Bgld. LVBG erfüllen. Die freien Planstellen werden gemäß den §§ 1 und 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988 idgF ausgeschrieben. Die Aufnahmen in den Burgenländischen Landesdienst erfolgen in ein Bedienstetenverhältnis. Im Sinne des Gleichstellungsprogrammes des Landes Burgenlandes freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen (Gleichbehandlungsgesetz).

Kontakt

Julia WESSELY, MSc (WU)
057/600-2107
Abteilung 1 - Personal
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt